Einführung in die neue Verordnung zur allgemeinen Produktsicherheit (GPSR)

Ab dem 13. Dezember 2024 tritt die neue Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (General Product Safety Regulation, GPSR) in Kraft. Diese Verordnung ersetzt die bisherige Richtlinie über die allgemeine Produktsicherheit sowie die EU-Richtlinie über gefährliche Erzeugnisse, die wie Lebensmittel aussehen. Die Einführung der GPSR markiert einen wichtigen Schritt zur Verbesserung des Verbraucherschutzes in der EU. Sie stellt klare Anforderungen an Hersteller, Importeure und Händler von Non-Food-Verbraucherprodukten, um sicherzustellen, dass alle Produkte, die in der EU verkauft werden, sicher sind.

Die GPSR baut auf bestehenden EU-Richtlinien und -Verordnungen auf, darunter die Verordnung über Marktüberwachung. Sie richtet sich an die meisten Non-Food-Produkte, die in der EU erhältlich sind, und stellt sicher, dass auch gebrauchte, reparierte und instandgesetzte Produkte sowie Ersatzteile den Sicherheitsstandards entsprechen.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Anforderungen die GPSR für Händler und Hersteller mit sich bringt und wie Sie sicherstellen können, dass Ihre Produkte den neuen Vorschriften entsprechen. Dieser Artikel dient zu Informationszwecken und stellt keine Rechtsberatung dar. Bei spezifischen Fragen sollten Sie einen Rechtsbeistand hinzuziehen.


Welche Produkte fallen unter die GPSR?

Die GPSR umfasst eine breite Palette von Non-Food-Verbraucherprodukten, die in der EU verkauft werden, einschließlich reparierter und gebrauchter Produkte sowie Ersatzteile. Zu den betroffenen Produktkategorien gehören unter anderem:

  • Elektronische Geräte
  • Spielwaren
  • Haushaltsgeräte
  • Möbel
  • Bekleidung
  • Kosmetikartikel

Ausnahmen: Nicht unter die GPSR fallen unter anderem folgende Produkte:

  • Medizinische Produkte für Menschen oder Tiere
  • Lebensmittel und Getränke
  • Tierfutter
  • Lebende Pflanzen und Tiere
  • Pflanzenschutzmittel
  • Luftfahrzeuge
  • Antiquitäten

Diese Produkte unterliegen entweder anderen spezialisierten Richtlinien oder sind ausgenommen, da sie besonderen Verwendungszwecken oder Bereichen zugeordnet sind. Die Produkte die Handlungsbedarf haben finden Sie unter folgendem Link.


Anforderungen für den Verkauf von Produkten auf Amazon ab dem 13. Dezember 2024

Wenn Sie Non-Food-Produkte in der EU über Amazon verkaufen, müssen Sie ab dem 13. Dezember 2024 sicherstellen, dass Ihre Produkte die GPSR-Anforderungen erfüllen. Andernfalls riskieren Sie, dass Ihre Angebote entfernt werden. Amazon hat bereits angekündigt, dass Verstöße gegen die neuen Richtlinien streng überwacht werden. Dies betrifft auch Situationen, in denen Amazon eingereichte Informationen als ungültig betrachtet oder Verträge mit Dienstleistern endet, die als verantwortliche Personen für nicht in der EU ansässige Hersteller fungieren.

Um sicherzustellen, dass Ihre Produkte auch nach dem Inkrafttreten der GPSR im Dezember verkauft werden können, müssen Sie folgende Schritte beachten:

1. Überprüfung der Produktsicherheit

Zunächst müssen Sie überprüfen, ob Ihre Produkte alle geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen. Dies beinhaltet die Erstellung und Pflege der technischen Dokumentation, Prüfberichte sowie Konformitätserklärungen. Sollten Mängel festgestellt werden, ist es wichtig, diese rechtzeitig zu beheben, um Verzögerungen oder den Ausschluss Ihrer Produkte vom Verkauf zu vermeiden.

2. Produktidentifikation

Jedes Produkt, das in der EU verkauft wird, muss eine eindeutige Identifikation aufweisen, damit es zurückverfolgt werden kann. Dies kann eine Typ-, Batch- oder Seriennummer sein. Diese Informationen müssen für den Kunden gut sichtbar und lesbar sein. Für den Verkauf über Amazon können Sie möglicherweise die FNSKU (Fulfillment Network Stock Keeping Unit) verwenden, jedoch wird empfohlen, auch allgemein anerkannte Identifikationsnummern wie die EAN (European Article Number) oder die GTIN (Global Trade Item Number) zu verwenden.

3. Verantwortliche Person in der EU benennen

Für Produkte, die von Herstellern außerhalb der EU stammen, müssen Sie oder Ihr Lieferant eine verantwortliche Person mit Sitz in der EU benennen. Diese Person trägt die Verantwortung für die Produktsicherheit und muss als Ansprechpartner für Behörden und Verbraucher zur Verfügung stehen. Falls ein Importeur vorhanden ist, müssen dessen Kontaktdaten ebenfalls angegeben werden.

4. Angaben zum Hersteller und Importeur

Ihre Produkte müssen die Kontaktdaten des Herstellers sowie der verantwortlichen Person und des Importeurs in einer der Amtssprachen der EU enthalten. Diese Angaben sollten auf dem Produkt selbst angebracht werden. Falls dies nicht möglich ist, dürfen diese Informationen auch auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument angegeben werden. Wenn Sie einen QR-Code verwenden, müssen die Informationen zusätzlich in Textform verfügbar sein.

5. Warn- und Sicherheitshinweise

Sie müssen sicherstellen, dass auf der Produktdetailseite entsprechende Warn- und Sicherheitshinweise in der Sprache des jeweiligen EU-Landes angezeigt werden, in dem Sie das Produkt verkaufen. Dies kann in Form von Bildern oder Produktunterlagen erfolgen, die alle erforderlichen Informationen enthalten. Diese Hinweise sind entscheidend, um potenzielle Risiken für Verbraucher zu minimieren und gleichzeitig die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sicherzustellen.


Anforderungen für Wiederverkäufer auf Amazon

Auch wenn Sie Produkte lediglich weiterverkaufen, die von anderen Herstellern stammen, müssen Sie sicherstellen, dass die von Ihnen angebotenen Produkte den GPSR-Anforderungen entsprechen. Dazu gehören die folgenden Schritte:

  • Überprüfen Sie die Produktsicherheit: Achten Sie darauf, dass Ihre Produkte den neuen gesetzlichen Anforderungen genügen.
  • Sammeln Sie die notwendigen Informationen: Stellen Sie sicher, dass Sie die erforderlichen Informationen zum Hersteller und zur verantwortlichen Person haben und diese an Amazon übermitteln können.
  • Erstellen Sie Produktbilder und -beschreibungen: Zeigen Sie alle relevanten Informationen, einschließlich Warn- und Sicherheitshinweisen, auf den Produktdetailseiten an.

Sollten Sie diese Informationen von Ihrem Lieferanten nicht erhalten, ist es wichtig, diese schnellstmöglich anzufordern, um den Verkauf der Produkte nicht zu gefährden.


Produktinformationen und Darstellung auf Amazon

Ab dem 13. Dezember 2024 müssen auf den Produktdetailseiten nicht nur die technischen Informationen zum Produkt selbst, sondern auch die Angaben zur verantwortlichen Person und zum Hersteller klar ersichtlich sein. Diese Informationen werden in der Sektion „Sicherheit und Produktressourcen“ angezeigt und sollten den Verbrauchern leicht zugänglich sein.

Wenn Sie als Verkäufer mehrere Benutzer haben, die für eine ASIN unterschiedliche Angaben zur verantwortlichen Person übermitteln, zeigt Amazon alle Übermittlungen in einer Liste auf der Produktdetailseite an. Dies gewährleistet Transparenz und gibt den Kunden die Möglichkeit, vollständige Informationen über die Produktsicherheit einzusehen.


Zusammenfassung

Die Einführung der GPSR am 13. Dezember 2024 bedeutet einen bedeutenden Schritt zur Erhöhung der Produktsicherheit in der EU. Für Händler und Hersteller bringt dies neue Anforderungen mit sich, die eine sorgfältige Vorbereitung und Anpassung der bestehenden Prozesse erfordern. Egal, ob Sie Hersteller, Importeur oder Wiederverkäufer sind, die rechtzeitige Einhaltung der Vorschriften ist entscheidend, um Ihre Produkte weiterhin erfolgreich in der EU anbieten zu können.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit bis Dezember, um Ihre Produkte und Dokumentationen zu überprüfen und sicherzustellen, dass alle notwendigen Schritte zur GPSR-Compliance durchgeführt werden. Denken Sie daran, dass die Nichteinhaltung der neuen Vorschriften zu einer Entfernung Ihrer Angebote führen kann. Halten Sie sich an die neuen Vorgaben, um weiterhin erfolgreich auf den EU-Märkten aktiv zu sein.


Dieser Blogbeitrag dient als allgemeine Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Bei spezifischen Fragen zur GPSR und deren Auswirkungen auf Ihr Geschäft sollten Sie sich an einen Rechtsberater wenden.